Die IT-Kolumne

Kostenlose Stammdaten für alle

Kay Behrmann -

 

Kay Behrmann über das FIRDS Datenangebot der Europäischen Marktaufsicht

Fast so schön wie Freibier! Jedenfalls für diejenigen, die sich in ihrem Berufsleben mit der Pflege von Wertpapierdaten rumschlagen müssen: Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA wird ab Juli Referenzdaten aller Finanzinstrumente veröffentlichen, die an einem Handelsplatz in ihrem Einflussbereich zum Handel zugelassen sind. Kostenlos, zum Download auf ihrer Webseite.

Und das funktioniert so: Durch neue Pflichten unter MiFID-II und MiFIR (Artikel 27) werden alle Betreiber von Handelsplätzen, insbesondere also die Börsen, verpflichtet, ihrer nationalen Aufsichtsbehörde Referenzdaten zu den handelbaren Instrumenten zu übermitteln. Ein standardisiertes Dateiformat mit 48 Feldern wird vorgegeben, mit Dingen wie ISIN, Name, Wertpapiertyp, Emittent, Währung, usw.

Die nationalen Aufsichtsbehörden, bei uns in Deutschland also die BaFin, sammeln diese Daten ein und reichen sie taggleich an die ESMA weiter, die alles konsolidiert und am nächsten Tag veröffentlicht. Dadurch soll eine europaweit einheitliche und zuverlässige Datenquelle entstehen, die vor allem auch die Aufsicht selber benötigt. Zur Auswertung der gemeldeten Transaktionsdaten sind einheitliche und zuverlässige Stammdaten unverzichtbar. Die Handelsteilnehmer werden deshalb verpflichtet, alle ihre Geschäfte nur noch unter Verwendung der von der ESMA veröffentlichten Referenzdaten zu melden. Insbesondere durch diese Pflicht ist die ESMA zum Erfolg verdammt, denn sollte irgendetwas schief laufen oder die Daten in der Praxis irgendwie unbrauchbar sein, können die Banken ihren Meldepflichten nach WpHG nicht korrekt nachkommen.

Die neue Datenbasis nennt sich FIRDS, für „Financial Instruments Reference Data System“. Große Institute, die sechs- oder siebenstellige Jahresbeiträge an Datenlieferanten zahlen, lässt das kalt: Weil sie viel mehr als die 48 Felder beziehen, können sie auf die bestehenden Lieferungen nicht verzichten. Sie können sich aber sicher sein, dass ihr Datenlieferant die FIRDS-Daten in sein Angebot integrieren wird und müssen deshalb die neue Datenquelle nicht selber anzapfen. Spannend wird es für diejenigen, die sich bisher mit sparsameren Mitteln begnügen mussten oder selber Stammdaten für hauseigene Systeme pflegen.  Diese Marktteilnehmer können von der neuen, kostenlosen Datenbank profitieren.

Wertpapiere aus anderen Teilen der Welt sind in der Datensammlung enthalten, sofern sie irgendwo in Europa gehandelt werden. Leider aber auch nur dann. Und leider sind auch Kursdaten in der Veröffentlichung nicht enthalten. Zur Veröffentlichung kostenloser Schlusskurse zu Bewertungszwecken konnte sich der europäische Gesetzgeber nicht durchringen. Es gab lediglich Auflagen für Anbieter von Kursdaten, Marktdaten künftig „diskriminierungsfrei“ zu „angemessenen kaufmännischen Bedingungen“ bereitstellen zu müssen. Ganze sechs Artikel hat die Europäische Kommission in ihrer Verordnung formuliert, um eine schöne, neue (aber wenig konkrete) Welt der Kursdatenversorgung zu skizzieren. Wer die Preise und die Geschäftspraktiken der Kursversorger kennt, fragt sich automatisch, wie denn „angemessen“ definiert wird. Die Kollegen der zuständigen Aufsicht, die sich um die Durchsetzung dieser Ideen bemühen müssen, hatten dafür auch noch keine Antwort. In einer Diskussionsrunde im Februar wurde deutlich, dass weder eine Prüfung noch die Beurteilung oder Maßnahmen bei Verletzung dieser blumigen Vorgaben vorgesehen sind. Die Verordnung könnte deshalb möglicherweise in Bezug auf Kursdaten auch einfach gar nichts bewirken. Zu viel Freibier ist ja auch nicht gut. Vielleicht kommt das dann ja mit MFID-III.

 

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