Die Steuer-Kolumne

Unabhängigkeit und steuerliche Expertise im Vermögenscontrolling

Gastautor -

Vermögenscontrolling hat sich als externe Dienstleistung bei größeren Vermögen dort etabliert, wo ein Family Office - bzw. bei Stiftungen oder ähnlichen Körperschaften hauptamtliche Kräfte - für die Administration und das Reporting noch nicht wirtschaftlich sind.

 

Die allgemeinen Vorteile eines  Vermögenscontrollings liegen auf der Hand:

  • Strikte Neutralität, d.h. keine Vermögensverwaltung i.S.v. Anlageempfehlungen oder Anlageentscheidungen
  • Banken- und depotübergreifende Zusammenführung der Anlageklassen
  • Neben Kapitalanlagen können weitere Vermögensklassen (Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Wertgegenstände) einbezogen werden
  • Transparenz durch regelmäßiges Reporting
  • Befreiung von administrativen Arbeiten

 

Erfolg oder Misserfolg der Vermögensanlage – auch im Vergleich zu anderen Anlagen oder Indizes – wird von den Vermögensverwaltern üblicherweise mit der Performance gemessen.  Der Begriff „Performance“ wird umgangssprachlich für die verschiedensten Formen der Beurteilung und Darbietung von Leistungen verwendet. Auch bei der Vermögensverwaltung wird der Begriff Performance nicht einheitlich verwendet. Der Verband für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fonds (BVI) versucht zwar mit GIPS® (Global Investment Performance Standards) einen weltweiten Standard zur Präsentation der Performance von Investments zu etablieren. In der Praxis gibt es gleichwohl unterschiedliche Formen der Performance-Messung wie z.B. die Geldgewichtete Methode (Money Weighted Rate of Return – MWR) oder die Zeitgewichtete Methode (Time Weighted Rate of Return – TWR). Bei unterschiedlichen Depotbanken bietet das unabhängige Vermögenscontrolling daher den Vorteil, dass eine einheitliche Methode der Performancemessung zugrunde gelegt wird.

 

Das Grundproblem der Performance-Messung besteht  aber darin, dass viele Anleger Verständnisprobleme haben, auch weil die Performance nicht ohne weiteres rechnerisch nachvollzogen werden kann. Woran liegt das und inwieweit kann ein unabhängiges Vermögenscontrolling hier Abhilfe schaffen? Die Performance soll als %-Wert  sagen, wie sich das Vermögen entwickelt hat. Da hierbei neben den zugeflossenen Erträgen auch unrealisierte Vermögenswertänderungen eingerechnet werden, wird der Anleger wie ein Händler behandelt, der täglich bereit ist, sein Vermögen zu versilbern. Rein technisch ist die Performance-Ermittlung deshalb schwierig, weil realisierte und unrealisierte Erträge auf einen Vermögenswert bezogen werden müssen, er selbst aufgrund der Kursänderungen Schwankungen unterliegt. Anleger denken aber oft nicht wie Händler, sondern wie langfristige Investoren. Eine Investition zu nominal in eine festverzinsliche Anleihe mit einem Coupon von 2% bringt danach eben über die Laufzeit eine gleichbleibende Rendite von 2%. Dagegen steigt bei sinkendem  Zinsniveau und gleichbleibendem Risiko die Performance aufgrund von Kurssteigerungen zunächst  an, um gegen Ende der Laufzeit wieder zurückzugehen. An diesem kleinen Beispiel zeigt sich, dass die Performance eben nicht in der Lage ist, das klassische Zieldreieck des Finanzmanagements differenziert  abzubilden – Rendite, Risiko und Liquidität. Hier kann ein gutes Vermögenscontrolling mit aussagekräftigen Berichten helfen, in dem bei den Erträgen einer Periode klar zwischen den zugeflossenen Erträgen und den unrealisierten Vermögensänderungen unterschieden wird. Beim Vermögen wird ebenfalls – wie bei einer Buchhaltung nach IFRS - transparent fortgeschrieben, was der ursprüngliche Wert war und inwieweit der heutige Zeitwert darüber oder darunter liegt.

 

Steuerliche Expertise ist im Vermögenscontrolling bereits bei der Erfassung der Vorgänge wichtig, wie nachfolgende Beispiele zeigen:

  • Aktien: Erfassung der Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto als Anschaffungskostenminderung und damit Fortführung der historischen Anschaffungskosten über die Laufzeit hinweg
  • Fonds: fortlaufende Erfassung thesaurierter Erträge sowie bei Ausschüttungen Erfassung der steuerlich relevanten Bestandteile, um die für steuerliche Zwecke maßgebenden Einnahmen bzw. bei Verkauf das korrekte Veräußerungsergebnis zu ermitteln
  • Ermittlung der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG bei Fremdwährungsguthaben
  • Abbildung von Kapitalmaßnahmen wie bspw. Spin Off oder Fusionen
  • Betriebsvermögen: u.a. Abbildung von Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz, Basis für Jahresabschluss und Steuererklärungen

 

Bei einer steuerlich zutreffenden Erfassung der Transaktionen bieten die Auswertungen des Vermögenscontrollings eine verlässliche Basis für die Steuererklärungen. Ein so verstandenes Vermögenscontrolling ist ohne spezialisierte  IT-Unterstützung nicht machbar. Insgesamt wird damit eine Dienstleistung angeboten, die mehr von der Komplexität der Anlagen und deren steuerlichen Folgen geprägt ist, als vom Wert der Vermögensanlage. Daher ist eine zeitbezogene Vergütung des Vermögenscontrollings angezeigt.

 

 


VERMÖGENSCONTROLLING MIT STEUERKOMPETENZ

 

 

 

 

 


VERMÖGENSCONTROLLING

 


STEUERKOMPETENZ

 

 

·        Unterstützung bei der Kontrolle und Administration von diversifizierten Vermögensanlagen

·        Strikte Neutralität: keine Beratung zu Vermögensanlagen

·        Überprüfung der Einhaltung von vereinbarten Anlagerichtlinien

·        Berichte in vereinbarten Abständen (monatlich, quartalsweise, jährlich)

 

 

·        Erfassung der Geschäftsvorfälle durch steuerlich versierte Kräfte

·        Überprüfung/Ergänzung der Angaben der Depotbanken

·        Weitgehende Vorbereitung der persönlichen Steuererklärungen im Bereich der Kapitalanlagen

·        Steuerliches Spezialwissen im Hintergrund

 

 

 

 

 


IT-UNTERSTÜTZUNG

 


HONORIERUNG

 

 

·        Einsatz einer spezialisierten Erfassungs- und Analyse-Software

·        Einheitlicher Maßstab für die Erfolgsmessung (bankenunabhängig und depotübergreifend)

·        Abbildung einzelner Portfolien sowie konsolidierte Betrachtung des Gesamtvermögens mit seinen unterschiedlichen Vermögensklassen möglich

·        Getrennter Ausweis unrealisierter und realisierter Erträge

·        Ausweis der Kosten der Vermögensverwalter sowie der Provisionen und Gebühren

 

 

·        Keine Wertgebühr

·        Pauschale orientiert am Zeitaufwand

·        Flexible Lösung für Einmalaufwand bei Übernahme

 

 

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