EVV GmbH Vermögensverwaltung

Anlagestrategie

Redaktion -

Kostenfresser bei der Geldanlage und wie Anleger diese vermeiden

Seit 2018 gelten mit MiFID II noch strengere Regeln zum Anlegerschutz, sämtliche Kosten müssen von Finanzinstituten offengelegt werden. Da bleibt kaum noch Spielraum für versteckte Gebühren, oder? „Die erhöhte Transparenz bedeutet nicht, dass Anleger nun blindlings investieren und Finanzinstitute nicht mehr abkassieren können“ meint Marcel Walter von der EVV GmbH Vermögensverwaltung. Um Kosten kontrollieren zu können, muss man wissen wo diese entstehen. Der unabhängige Finanzplaner erklärt, wo unnötige Gebühren anfallen und wie man diese vermeidet.

Unnötiger Ausgabeaufschlag
Die prominenteste aller Anlagegebühren ist der Ausgabeaufschlag, auch Agio genannt. Er fällt beim Fondskauf über die Fondsgesellschaft an. Aber auch bei neu emittierten, also neu ausgegebenen, Produkten wie Zertifikaten oder auch Sachbeteiligungen wird er üblicherweise erhoben. Er kann bis zu sieben Prozent betragen - das will mit Gewinnen erst einmal wieder reingeholt werden. Bei Fonds greifen Anleger deswegen lieber zu ETFs, bei denen nicht nur die Transaktionsgebühren, sondern auch die Verwaltungskosten geringer sind. Neuemissionen von Zertifikaten werden im Hause EVV zum Beispiel gemieden. Der Markt ist voll von gleichartigen Produkten, die Anleger ganz normal über die Börse kaufen können. Ohne Ausgabeaufschlag.

Indirekte Vertriebsprovisionen
Bis zur Einführung entsprechender Gesetze war es bei vielen Sachbeteiligungen üblich, verdeckte Vertriebsvergütungen an die vertreibenden Finanzinstitute zu zahlen. Bei Schiffsbeteiligungen waren 15 Prozent keine Seltenheit. Heute müssen die Finanzvertriebe ausdrücklich darüber aufklären, welcher Anteil der Investitionssumme an sie fließt. Diese Gebühren werden nicht wie der Ausgabeaufschlag zusätzlich zur Zeichnungssumme erhoben und dem Anlegerkonto belastet, sondern als „Eigenkapitalbeschaffungskosten“ direkt dem Investitionskapital entnommen. Sie spielen bei der Anlageentscheidung eine außerordentlich wichtige Rolle, denn sie stehen nach der Entnahme nicht als Produktivkapital zur Verfügung. Das schmälert entweder die Rendite oder erhöht das Risiko. Dass die traumhaften Renditeversprechen vieler Sachbeteiligungen oftmals nicht aufgehen, zeigt ein Blick auf deren Erfolgsbilanz.

Überkontrollierte Transaktionskosten
Hin und her macht Taschen leer - das gilt nicht nur im eigenen Depot. Übermäßige Handelsaktivität kann auch bei Investmentfonds die Kosten explodieren lassen. Allerdings greifen die Profis auf geringe Transaktionsgebühren zurück, die mit denen von Privatanlegern nicht zu vergleichen sind. Da die Transaktionskosten bei Investmentfonds nicht in die Total Expense Ratio (TER) einfließen, die zum Kostenvergleich gern genutzt wird, sollten Anleger hier besonders genau hinsehen. Obacht ist übrigens nicht nur bei Fonds geboten, insbesondere beim so genannten Social Trading kommt der Kostenfaktor zum Tragen. Denn Stillstand ist schlecht für die soziale Sichtbarkeit. Am besten können Sie anhand der Anlagestrategie einschätzen, ob das Portfolio mit ruhiger Hand geführt wird.

Unfaire Performance-Fee
Performanceorientierte Verwaltungsgebühren, auch Performance-Fees genannt, werden üblicherweise von Investmentfonds und auch einigen Vermögensverwaltungen erhoben. Grundsätzlich ist es eine gute und faire Idee, die Gebühren nach der Höhe des Gewinns zu bemessen. Damit dies nicht zur Kostenfalle wird, sollten Anleger die Ausgestaltung der Gebühren überprüfen. Es ist wichtig, dass Gewinn- und Verlustperioden bei der Berechnung saldiert werden. Dadurch wird gewährleistet, dass Verluste erst aufgeholt werden müssen, bevor wieder Gebühren auf nachfolgende Gewinne erhoben werden können. „Das klingt eigentlich selbstverständlich - ist es aber nicht“ kritisiert Walter. Eine Performance-Fee im Sinne einer nachhaltigen und fairen Kundenbeziehung enthält eine so genannte High-Watermark, die einmal erreichte Höchststände im Portfolio „festhält“ und so die korrekte Gebührenberechnung über die gesamte Anlagedauer sichert.

Unerwartete Wechselkursgebühren
Vielen Anlegern ist die Tragweite von Wechselkursgebühren beim Wertpapierkauf in Fremdwährungen gar nicht bewusst. Wenn Sie beispielsweise ohne ein entsprechendes Währungskonto eine Anleihe in Norwegischen Kronen kaufen, werden dabei Kosten für die Währungskonvertierung fällig. Diese werden jedoch nicht als separate Gebühr ausgewiesen, sondern sind im Abrechnungskurs der Währung eingerechnet. Das macht es schwierig die Höhe der Kosten einzuschätzen. Je nach Währung und Bank kann der Auf- oder Abschlag auf den Wechselkurs bis zu 1,5 Prozent betragen. Er kommt noch einmal bei der Gutschrift von Zinserträgen und später bei Fälligkeit zum Tragen. Wer beispielsweise eine auslaufende Anleihe in derselben Währung wieder anlegen möchte, sollte die Gutschrift auf einem Währungskonto in Betracht ziehen. So kann die zweifache Belastung der Konvertierungskosten für Fälligkeit und Neukauf vermieden werden.

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