Private Equity Fonds übernimmt

Neuer Eigentümer für Universal Investment

Elmar Peine -

Universal Investment (UI), die führende deutsche Service-KVG, hat einen neuen Eigentümer. Das Bankhaus Lampe und die Hamburger Privatbank Berenberg verkauften ihre Anteile an den britischen Private Equity Fonds Montagu.  In einer Mitteilung, die an die Kunden des Hauses versandt wurde, heißt es: "Der neue Eigentümer Montagu wird in die weitere Entwicklung des Geschäftsmodells investieren und gleichzeitig dessen Kontinuität sicherstellen. Dafür legt Montagu besonderen Wert auf eine enge Partnerschaft mit dem bestehenden Management."

Die Kunden der UI reagierten auf die Nachricht unterschiedlich. Andreas Grünewald von der FIVV Vermögensverwaltung in München, bleibt gelassen: "Ich sehe erst einmal keine direkte Auswirkung a) für unsere persönliche Zusammenarbeit mit der UI und b) für die Vermögensverwalterbranche insgesamt." Trotzdem will Grünewald, der auch Chef des Vermögensverwalter-Verbandes VuV ist, "natürlich sehr interessiert die weiteren Entwicklungen beobachten".

Genau hinschauen werden auch andere Kunden. Zwar habe Montagu als Private Equity-Investor einen eher guten Ruf, andererseits seien die Praktiken der Branche bekannt. Bei der Myra Vermögensverwaltung erwartet man, "dass die UI trotz Übernahme durch die Private Equity Gesellschaft die bisherige Ausrichtung als unabhängiger Dienstleister und die Fokussierung auf Unterstützung von Asset Managern / Vermögensverwaltern beibehält und nicht zwecks Ertragssteigerung bzw. Profitgier mit Sparmaßnahmen für Unruhe sorgt." Man werde, heißt es, im Zweifel handeln. "So wie das Kapital sind auch Vermögensverwalter scheu und bei solchen Veränderungen wachsam."

Spekuliert wird auch über die Motivation insbesondere der Berenbergbank, zum Verkauf der wirtschaftlich gesunden Universal Investment. Ein Verwalter verweist auf das enge Verhältnis zwischen Bank und Fondsgesellschaft, an dem sich kaum etwas ändern werde.  Der Verkauf, so wird spekuliert, könnte als "regulatorische Vorsichtsmaßnahme im Hinblick auf die Trennung von Depot- und Verwaltungsstelle" gesehen werden.

 

Zurück