Strategie-Kolumne

Der Schritt in die Selbstständigkeit

Gastautor -

Das Haftungsdach als profitable Lösung

Die Finanzbranche hat sich gravierend verändert. Regulatorische Vorgaben mitsamt verschärften Qualifikationsvoraussetzungen sowie steigenden Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sind zentrale Schlagwörter, die Finanzprofis nunmehr zu berücksichtigen haben. Um den hierdurch bedingten Mehraufwand zu umgehen und um effizient arbeiten zu können, setzen immer mehr Vermittler auf Dienstleister und digitale Lösungen. Darüber hinaus sind die technischen Hilfen gerade in Bezug auf eine einwandfreie Beratungsdokumentation, die Vermeidung möglicher Haftungsfälle und den Unternehmenswert wichtig.

Dr. Frank Ulbricht

Die regulatorischen Herausforderungen bestimmen mehr denn je den Geschäftsalltag eines Finanzberaters. Viele Einzelkämpfer im Markt sind wegen der neuen Rahmenbedingungen in einer mehr als herausfordernden Situation. Immer mehr Vermittler aber auch eine zunehmende Zahl von Private Bankern suchen in diesem Zusammenhang die Unterstützung eines Full-Service-Dienstleisters, dessen digitale Plattformlösung sich auf die Kernkompetenzen des Vermittlers konzentriert. Genau da setzt das umfangreiche Angebot eines Haftungsdaches an.

 

Digitale Anwendungen sind das Werkzeug zur Prozessoptimierung

Generell fordert die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) nicht nur die fundierten Kenntnisse vom Vermittler über Produkte und Risikoklassen, sondern ebenso u. a. die einwandfreie Erstellung und Archivierung der Beratungsdokumentation und des Protokolls über die Geeignetheitserklärung. Werden Beratern diesbezüglich Fehler nachgewiesen, drohen im schlimmsten Fall erhebliche finanzielle Folgen. Dies auch vor dem Hintergrund, da ein Vermögensschadensversicherer in der Regel nur dann bei Fehlberatung schützt, wenn wenigstens sämtliche Dokumentationspflichten gesetzgemäß beachtet wurden..

Mehr noch: Auch der Unternehmenswert steigt und fällt mit der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Geschäftsmodells bzw. mit entsprechend vorhandener Qualität der Kundenbeziehungen inkl. vollständigem Schriftverkehr und Dokumentation, der vermittelten Produkte sowie dem Vorhandensein einer technischen Infrastruktur. Etwaige Haftungsrisiken, die bei einem späteren Unternehmensverkauf erst im Rahmen der Due Diligence auftauchen, können zu größeren Schwierigkeiten bzw. zu einem deutlichen Wertverlust oder gar zur Ablehnung durch den möglichen Käufer führen.

Infolgedessen hat sich das Profil des Beraters in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Um den steigenden Belastungen und Vorgaben gerecht zu werden, setzen immer mehr Finanzprofis auf digitale Anwendungen, um Kundenberatung und -betreuung prozessoptimiert durchführen zu können. Hilfestellung erhalten Finanzberater z. B. durch gut aufgestellte Haftungsdächer, die digitale Hilfen bereitstellen. Hierbei müssen die technischen Angebote nicht nur die Beratung vereinfachen, sondern ebenso eine lückenlos archivierte Dokumentation als auch eine erstklassige und sichere Datenqualität garantieren. Daneben werden Lösungen von Dienstleistern wie z. B. Haftungsdächern favorisiert, um sich vor möglichen Zusatzkosten bei Themen wie Taping oder den möglichen Aufsichtswechsel zur BaFin, zu schützen.

 

Komplettlösung aus einer Hand

Mit dem Haftungsdach bietet die BfV Bank für Vermögen AG als Teil der BCA-Gruppe eine Full-Service-Dienstleistung, damit Vermittler, Vermögensverwalter, Finanz- oder Honorarberater und Private Banker ihre Finanzanlageberatungsprozesse rechtssicher und effizient halten können. Da Wertpapierhandelsbanken sich in der Regel den Regulierungsvorgaben sehr viel früher als z. B. Maklerpools stellen müssen, fließt diese Expertise bei der BCA AG direkt ins ganze Unternehmen ein. Gerade in Bezug auf die Serviceplattform DIVA ist dies ein wichtiger Vorteil. Aktuell wurde in etwa die Investmentsoftware auf den derzeitigen Bedarf eines Investmentprofis abgestimmt. Hiervon profitiert natürlich jeder Partner der BCA-Gruppe: unabhängig ob er als Versicherungsmakler und/oder Investmentvermittler an den Pool oder Partner des Haftungsdachs bzw. der CARAT AG ist.

So fasst die Investmentlösung der Bank für Vermögen alle wichtigen Daten auf einer Plattform zusammen. Ob Produktauswahl mitsamt Depoteröffnung inkl. digitaler Unterschrift per IP Adresse und notwendiger Legitimationsprüfung oder Depot-Reporting. Mittels vorhandener Schnittstellen können Berater infolgedessen die Vermittlungs- und Beratungsschritte über eine Oberfläche einfach und effizient bewerkstelligen. Auch die exklusiven Angebote des Investment-Shops oder die hauseigenen Vermögensverwaltungsangebote lassen sich über die neue Investmentlösung regulatorisch einwandfrei und prozessoptimiert nutzen. Nach dem Motto „compliant by design“ werden doppelte Dateneingaben oder Datenverarbeitungsbrüche durch externe Systemvoraussetzungen quasi auf null gesetzt.

Standardisierte und digitale Beratungstrecken inkl. automatisierter Geeignetheitsprüfung und zielmarktkonformen Produktportfolios, vollständigen Dokumentationserstellung und Archivierung ermöglichen eine regulatorisch konforme und effiziente Kundenbetreuung sowie -datenpflege. Transaktionen mit den Depotbanken laufen vollständig elektronisch ab. Papier-Ablagesysteme werden nicht mehr benötigt, da alle Unterlagen digital im System abgelegt und modifiziert werden.

Und auch beim Thema „Taping“ bietet das Haftungsdach aus Oberursel angeschlossenen Partnern eine wertvolle Stütze, indem es ein endgeräteunabhängiges Telefonaufzeichnungs-Tool bereitstellt.

Kurzum: Das Haftungsdach bietet quasi eine Komplettlösung aus einer Hand für alles, was der Private Banker für sein Investmentgeschäft benötigt und entlastet den Finanzberater somit umfänglich. Zentral ist, dass man bereits seit Anfang 2018 alle MiFID II- Auflagen vollumfänglich erfüllt und von Beginn an BaFin reguliert ist. Diese Rechtssicherheit ist ein wesentliches Argument für potenzielle Neuzugänge. Zudem bietet die Bank für Vermögen verschiedene Haftungsdachstufen, so dass sich jeder Berater das für seine Bedürfnisse adäquate Angebot herausziehen kann. In regulatorischen Angelegenheiten kümmert sich die hauseigene Compliance-Abteilung um alle Themen, die der Berater sonst im Alleingang gegenüber der Aufsicht zur Verfügung stellen müsste, inklusive der anfallenden Korrespondenz.

 

Beratungsqualität bleibt der entscheidende Faktor

Allgemein werden somit technische Bausteine für die Finanzbranche immer wichtiger. Doch auch die besten digitalen Tools werden niemals das vielseitige und profunde Fachwissen des Beraters ersetzen können. Vielmehr stützen Plattformlösungen den Berater bei der tagtäglichen Arbeit, indem sie etwa zur Beratungszwecken, Anlageanalysen oder zur Markteinschätzung eingesetzt werden.. Weiterbildung und Knowhow müssen folglich oberste Priorität haben, um bedarfsorientierte Beratung anbieten zu können. Diesbezüglich profitieren Partner der BCA AG und BfV AG von einem umfassenden Investment-Research-Angebot. Auf Wunsch bekommen Berater aktuelle Markteinschätzungen, fundierte Analysen, Depot-Checks, Hilfestellung bei Depotanpassungen und Hintergründe unabhängig recherchiert und exklusiv von den Investmentexperten aus Oberursel geliefert.

Von einer Anbindung an ein Haftungsdach ziehen zudem Finanzberater Nutzen, die sich vollständig auf die Anlageberatung ihrer Kunden spezialisieren und sich folglich administrativer und aufsichtsrechtlicher Aufgaben entledigen möchten,,. Mehr noch: Das Outsourcen von regulatorischen Herausforderungen auf das Haftungsdach ermöglicht Zeitvorteile, die sich für die Beratungsarbeit einsetzen lässt. Die BfV AG unterstützt Berater  diesbezüglich mit verschiedenen Leistungsstufen und kümmert sich zudem um die Aus- und Weiterbildung.

 

Abhängigkeit im Haftungsdach?

Es ranken sich viele Mythen um das Haftungsdach, die es zu entzaubern gilt.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass der einzelne Kunde das größte Asset von Finanzdienstleistern ist. Viele scheuen davor zurück, dieses Kapital an eine andere Institution zu übertragen. Eigentumsrechte in Sachen Bestand werden vertragsgemäß vom Haftungsdach nicht angerührt. Haftungsmitglieder haben dort einen vertraglich zugesicherten Herausgabeanspruch auf ihren Kundenstamm für den Fall, dass die Mitgliedschaft aufgehoben wird. Und auch Mythen von Umsatz- oder Produktvorgaben sind unbegründet und können entkräftet werden.

 

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