VV-Kolumne: Nachfolgeplanung

Clever vererben, ohne Steuerlast

Kolumnist -

Von Christian Fischl, Niederlassungsleiter der HRK LUNIS Vermögensverwaltung AG

Vermögen übertragen, Steuern sparen und trotzdem die Kontrolle behalten. Das geht mit einem Nießbrauchdepot. Damit lässt sich Wertpapiervermögen steuerfrei übertragen, während die Erträge beim Schenkenden bleiben. Besonders für Unternehmer und vermögende Privatpersonen ist dieses Modell eine attraktive Lösung in der Nachfolgeplanung. 

Geschenke sorgen selten für Probleme, wenn es sich um eine hübsche Vase oder eine gute Flasche Wein handelt. Doch bei der Vermögensnachfolge wird es komplizierter. Die Art der Schenkung macht hier einen kapitalen Unterschied. Gerade Unternehmer haben viele Möglichkeiten, privates wie betriebliches Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen. Dazu zählen Stiftungen und Poollösungen. Weniger bekannt ist das Nießbrauchdepot.

In der Welt der Immobilien ist Nießbrauch ein fester Begriff. Ein ähnliches Prinzip gibt es bei Aktien, Fonds und Co. in Form eines Nießbrauchdepots. 

Die Funktionsweise ist einfach: Ein 63-jähriger Unternehmer möchte seiner Tochter ein Wertpapierdepot im Wert von einer Million Euro schenken. Nach Abzug des persönlichen Schenkungsfreibetrags von 400.000 Euro müsste die Tochter für die restlichen 600.000 Euro rund 90.000 Euro Steuern zahlen. Doch es geht auch steuerfrei: Überträgt der Unternehmer das Depot auf seine Tochter und behält zugleich das Nutzungsrecht der Erträge, etwa um seinen Ruhestand zu finanzieren, entfällt die Steuer. Während das Eigentum sofort an die Tochter übergeht, bleibt die Verwaltung in den Händen des Vaters. 

Steuern auf Null reduzieren

Weil die Tochter Zinsen und Dividenden des Depots nicht nutzen kann, solange ihr Vater lebt, bringt ihr das geschenkte Vermögen unter dem Strich weniger ein. Wie viel weniger das Depot steuerlich wert ist, bemisst sich aus der statistischen Lebenserwartung des Schenkenden sowie eines von Alter und Geschlecht abhängigen Multiplikators. Das Ergebnis ist die Summe, auf die die Tochter bis zum Tod des Vaters wahrscheinlich verzichten muss. Diesen Betrag kann sie vom übertragenen Vermögenswert abziehen und spart dafür die Schenkungssteuer.

In unserem Beispiel liegt der jährliche Ertrag des Wertpapiervermögens von einer Million Euro bei einer angenommenen Rendite von fünf Prozent bei 50.000 Euro. Laut Tabelle des Bundesfinanzministeriums wird dieser Betrag im Fall des 63-jährigen Schenkers, dessen statistische Lebenserwartung noch 19,43 Jahre beträgt, mit dem Faktor 12,081 multipliziert. Damit liegt der hochgerechnete Kapitalwert des Nießbrauchs bei 604.050 Euro. Da die restlichen 395.950 Euro innerhalb des persönlichen Freibetrags von 400.000 Euro liegen, muss die Tochter für den Vermögensübertrag keine Steuern bezahlen.

Nicht nur für Wohlhabende

Nießbrauchdepots sind nicht nur für Wohlhabende geeignet und keine Lösung in letzter Minute. Je höher die statistische Lebenserwartung des Schenkers ist, desto höher ist der Kapitalwert des Nießbrauchs, der den Wert des Vermögens in der steuerlichen Betrachtung reduziert.

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