Investment Kolumne

Liquiditätsmanagement für Unternehmen: Aus Strafzinsen wieder Rendite machen

Gastautor -

Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin kennt es mittlerweile: Die Bank ruft an und bittet um einen Gesprächstermin, bei dem eröffnet wird, dass in Zukunft die Freigrenzen für Liquidität deutlich reduziert werden und für darüberhinausgehende Beträge bitte Strafzinsen zu entrichten sind.

Oft versuchen die Bankmitarbeiter dann über ein Koppelgeschäft die Strafzinsen indirekt zu verdienen. Dies läuft dann so: Wenn Sie einen Fonds mit Ausgabeaufschlag erwerben, dann erhöhen wir Ihnen den Freibetrag. Letztlich zahlen Sie dann bis zu fünf Prozent unnötigerweise Aufschlag auf einen Fondserwerb, den Sie genauso gut über die Börse ohne Ausgabeaufschlag hätten erwerben können.

Wenn Sie also für 500.000 Euro im Jahr 0,5 Prozent Strafzinsen hätten zahlen sollen und stattdessen 50.000 Euro in einen Investmentfonds mit fünf Prozent Ausgabeaufschlag investieren, um den Freibetrag erhöht zu bekommen, dann zahlen Sie beide Male 2.500 Euro an die Bank. Besondere Vorsicht ist hierbei bei offenen Immobilienfonds geboten, die aufgrund der historischen Entwicklung als konservativ gelten, jedoch durch die veränderte Lebenswelt mit Online-Shopping und Homeoffice für die Zukunft mit Risiken behaftet sein können.

Was können Sie also sinnvollerweise tun? Zunächst können Sie die veränderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren. Dieses Spiel auf Zeit kann allerdings dazu führen, dass die Bank die Geschäftsbeziehung absehbar beendet. Dieses scharfe Schwert der Banken wurde bereits eingesetzt. Aktuell gibt es auch Verbraucherschutzklagen, die die Rechtmäßigkeit von Strafzinsen in bestimmten Fällen in Frage stellen. Auch hier sollten mittelfristig die Aussichten überschaubar sein.

Also aussitzen? Auch wenn der Druck auf die Europäische Zentralbank massiv ist angesichts der hohen Inflationsraten den Leitzins zu erhöhen, so bleibt die EZB ihrer politischen Linie treu, dass Länder wie Italien, Spanien oder Frankreich angesichts rekordhoher Verschuldungen auf eine günstige Refinanzierung angewiesen sind. Daher sollten Strafzinsen noch länger zu erwarten sein.

Unternehmer und Unternehmerinnen müssen daher Ihre Liquidität analysieren und strukturieren. Zu trennen ist hierbei in Liquidität, die die nächsten drei Monate benötigt wird, die nächsten sechs Monate und die Liquidität, die aller Wahrscheinlichkeit nach länger als zwölf Monate zur Verfügung steht. Kurzfristig verfügbare Liquidität mit einem Bedarf in den nächsten drei Monaten sollte auf Girokonten verbleiben. Gegebenenfalls können mehrere Bankkonten sinnvoll eingesetzt werden, so dass die Freigrenzen unterschritten werden. Zudem gibt es noch vereinzelt Tagesgelder, zum Beispiel bei ausgewählten Versicherungen, die noch strafzinsfrei sind.

Ab sechs Monaten Verfügbarkeit steigen die Optionen und die Handlungsfähigkeit für die Finanzabteilung. Die V-Bank, Bank der Vermögensverwalter bietet beispielsweise ein innovatives Tresorgeld an, bei dem die Strafzinsen halbiert werden können. Ab sechs Monaten kann es sich schon lohnen ein Depot zu eröffnen und festverzinsliche Wertpapiere von guten Emittenten zu erwerben. Unter Berücksichtigung der Transaktionskosten lassen sich so Strafzinsen vermeiden.

Unter zur Hilfenahme eines digitalen Steuerreporting mit DATEV-Schnittstelle, welches mittlerweile von Fintech-Unternehmen angeboten wird, lässt sich auch der Verwaltungsaufwand deutlich verringern. Steht die Liquidität länger als zwölf Monate zur Verfügung sollten erst recht die Chancen eines Unternehmensportfolios in Betracht gezogen werden. Gegebenenfalls können auch kleinere Aktienpositionen berücksichtigt werden, was die Renditeerwartungen deutlich anheben würde.

Der Vorteil gegenüber der Anlage im Privatvermögen der Unternehmerfamilie liegt in der Bruttoanlage. Bei einer Ausschüttung fallen derzeit 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag an. Dieser Steueranteil kann durch eine Anlage im Unternehmensportfolio für den Zinseszinseffekt genutzt werden.

Diesen und weitere Vermögensverwalter mit Ihren Meinungen und Online-Anlagestrategien finden Sie auf https://www.v-check.de/

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