Spiekermann

Innovation: Das Nießbrauchdepot

Gastautor -

von Christian Flottmann, Vermögensbetreuer der Spiekermann & CO AG in Bielefeld

Das Nießbrauchdepot funktioniert ähnlich wie der Nießbrauch einer Immobilie. Dabei verschenkt Eigentümer A sein Wertpapierdepot an den neuen Eigentümer B, der die Wertpapiere in aller Regel aber nicht veräußern darf. A erhält weiter sämtliche Depoterträge, zum Beispiel Dividenden und Zinsen. Zudem kann A vertraglich festlegen lassen, dass er die Schenkung unter bestimmten Umständen widerrufen kann – zum Beispiel, wenn B ohne seine Zustimmung Wertpapiere verkauft. So sind die Zuflüsse aus dem Depot bis zum Lebensende sichergestellt.

Nießbrauch reduziert den Schenkungswert deutlich

Der Punkt ist: Im Vergleich zum üblichen Vorgehen reduziert der Nießbrauch des Depots den Wert der Schenkung spürbar. Je länger die statistische Lebenserwartung des Schenkers, desto geringer fällt der Schenkungswert aus. Oder andersherum: Je früher im Leben von A eine Schenkung erfolgt, desto höher ist der mögliche finanzielle Vorteil für B. Welche Vorteile das Nießbrauchdepot bringt, hängt aber noch von einer Reihe weiterer Faktoren ab. So entscheiden unter anderem neben dem Lebensalter des Schenkenden und dem erwarteten Depotertrag der Freibetrag und der Steuersatz des Beschenkten über die Steuerersparnis.

Der Tochter eine Million Euro schenken – ohne Steuern

Dazu ein Beispiel: Ein 63-Jähriger schenkt seiner Tochter ein Wertpapierdepot in Höhe von einer Million Euro. Ihr steht ein Freibetrag von 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren zu. Ohne Nießbrauchdepot wären 600.000 Euro zu versteuern, die Tochter müsste bei einem Steuersatz von 15 Prozent 90.000 Euro Steuern zahlen. Bei der Schenkung als Nießbrauchdepot ändert sich das deutlich. Denn dabei wird der erwartete Jahresertrag von fünf Prozent mit dem sogenannten Vervielfältiger der statistischen Lebenserwartung des Schenkenden multipliziert. Das ergibt eine Summe von gut 600.000 Euro, die nun von der Million abgezogen wird. Damit bleibt die Schenkung komplett innerhalb des Freibetrags von 400.000 Euro und es fällt keine Steuer an. Voraussetzung ist, dass der Vater noch mindestens sieben Jahre lang lebt.

Nießbrauchdepots sind auch für kleinere Vermögen attraktiv

Doch nicht nur Millionäre können sich mit einem Nießbrauchdepot absichern und anderen eine Freude machen. Das funktioniert auch bei niedrigeren Summen – etwa, wenn eine Lebensgefährtin von ihrem Partner beschenkt wird oder ein kinderloses Ehepaar einen Neffen bedenken will. In solchen Fällen liegen die Freibeträge bei nur 20.000 Euro. Überträgt etwa ein 55-Jähriger seiner Lebensgefährtin ein Nießbrauchdepot von 250.000 Euro, zahlt sie im Vergleich zur normalen Schenkung gut 50.000 Euro weniger an Steuern. Und ein kinderloses Ehepaar, beide 70 Jahre alt, kann seinem Neffen steuerfrei ein Nießbrauchdepot in Höhe von 85.000 Euro übertragen. Ohne Nießbrauch wären es nur 40.000 Euro. Übrigens: Der Freibetrag für Schenkungen kann in einem Abstand von zehn Jahren erneut komplett in Anspruch genommen werden.

Ohne professionelle Unterstützung geht nichts

Fazit: Wer mit warmen Händen geben möchte und sich gleichzeitig abgesichert wissen will, für den sind Nießbrauchdepots eine gute Option! Zudem profitieren die Beschenkten in vielen Fällen, weil durch den Nießbrauch nur noch deutlich geringere oder gar keine Schenkungssteuern mehr anfallen. Wichtig ist: Anleger sollten bei der Einrichtung eines Nießbrauchdepots neben versierten Vermögensspezialisten unbedingt erfahrene Steuerberater und Rechtsanwälte einbeziehen.

Weitere Informationen zum Thema bzw. zum Niesbrauchrechner finden Sie hier:

 

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