Qualifikation von regulierten Vermögensverwaltern und deren Überwachung
Einführung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt klare Anforderungen an die Qualifikation von regulierten Vermögensverwaltern, deren Grundlagen sich im Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) finden. Diese Anforderungen sind zunächst relevant im Rahmen des Erlaubnisverfahrens zur Erlangung einer Erlaubnis als Wertpapierinstitut, welche Voraussetzung ist, um die Vermögensverwaltung gemäß Definition des WpIG als Dienstleistung zu erbringen. Daneben wird die Einhaltung der erforderlichen Qualifikationen aber auch im Rahmen der laufenden Aufsicht fortlaufend durch die BaFin überwacht.
Erhalt einer Erlaubnis
Anforderungen an die Qualifikation von Geschäftsleitern
Gefordert werden von den Geschäftsleitern umfangreiche Fachkenntnisse, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Dies umfasst sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse der Kapitalmärkte, des Portfoliomanagements und der regulatorischen Rahmenbedingungen.
Geschäftsleiter müssen im Einzelnen eine mehrjährige leitende Tätigkeit in einer vergleichbaren Tätigkeit nachweisen können. Üblicherweise wird mindestens drei Jahre Leitungserfahrung bei einer Organisation vergleichbarer Größe und Geschäftsart als ausreichend gelten. Idealerweise ist dies auch im Vorfeld durch eine herausgehobene Stellung in Bezug auf die Vertretungsmacht zu unterlegen, etwa als Prokurist oder Generalbevollmächtigter.
Nachzuweisen ist daneben der Werdegang durch einen lückenlosen Lebenslauf und ein Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie Angaben zu Nebentätigkeiten und zur zeitlichen Verfügbarkeit.
Organisatorische und aufsichtsrechtliche Anforderungen
Für den Erhalt einer Erlaubnis ist auch ein tragfähiger Geschäftsplan, die Darstellung des organisatorischen Aufbaus sowie der Ablauforganisation notwendig. In diesem Zusammenhang sind die Qualifikationen bei der Besetzung von verschiedenen betrieblichen Funktionen nachzuweisen. Zudem sind ausreichende Eigenmittel (als absolute Größe und als Relation im Verhältnis zu bestimmten Aufwendungen) und eine angemessene IT-Ausstattung nachzuweisen.
Laufende Überwachung
Jährliche Prüfung und Berichterstattung
Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer prüft generell jährlich neben dem Jahresabschluss auch die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und teilweise auch im Rahmen einer gesonderten Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Gegenstand ist hierbei auch, ob die Gesellschaft und ihre Mitarbeitenden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen – einschließlich der Qualifikation und Zuverlässigkeit – erfüllen. Die Prüfungsberichte- bzw. -ergebnisse sind der BaFin und der Bundesbank vorzulegen.
Überwachte betrieblichen Funktionen bzw. Mitarbeitergruppen
Im Rahmen der jährlichen Prüfung sind insbesondere auch folgende betriebliche Funktionen bzw. Mitarbeitergruppen durch den Prüfer explizit zu beurteilen:
- Aufsichtsrat
- Vorstand/Geschäftsführung
- Interne Revision
- Risikomanagement-Funktion
- Compliance-Funktion
- Geldwäsche-Funktion
- Verantwortliche für das Portfoliomanagement
- Vertriebsbeauftragter (sofern vorhanden)
Bei seiner Beurteilung hat der Wirtschaftsprüfer gemäß maßgebender Rechtsverordnung eine explizite Aussage zu einzelnen Organen des Unternehmens wie Geschäftsleitung und, sofern vorhanden, Aufsichtsrat zu treffen. Diese Anforderung ist für den Wirtschaftsprüfer allerdings mit einem gewissen Interessenkonflikt behaftet, da er auch dasjenige Organ zu beurteilen hat, welches ihm seinen Auftrag erteilt hat und in der Zukunft ggf. wieder erteilen soll. Dieser Interessenkonflikt ist dem Verordnungsgeber bekannt, fraglich ist allerdings, ob er allen Adressaten der Prüfung vollumfänglich bewusst ist.
Daneben ist auch die Qualifikation bzw. Ordnungsmäßigkeit der oben genannten Funktionen zu beurteilen. Auch Mitarbeitende, die im Kundengeschäft Anlageentscheidungen treffen, müssen ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen.
Regelmäßige Weiterbildungen bzw. Schulungen sind für die oben genannten Funktionen bzw. Mitarbeitergruppen verpflichtend, um die aktuellen betrieblichen und regulatorischen Anforderungen und Entwicklungen abzudecken.
Maßnahmen der Aufsicht
Die BaFin kann auf dieser Grundlage weitere Maßnahmen ergreifen oder Nachbesserungen verlangen. Bei Defiziten im Bereich der Qualifikation werden typischerweise deren Abstellung durch geeignete Nachweise mit Fristsetzung gefordert. Bei wesentlichen Versäumnissen können daneben Bußgelder drohen. In schweren Fällen kann die BaFin auch Maßnahmen in Bezug auf einzelne Mitarbeiter auferlegen bis hin zu Abberufungsverlangen gegenüber Geschäftsleitern.
Überwachung von Investmentansatz und Anlagestrategien?
Interessant ist, inwieweit der Investmentansatz und die Anlagestrategien der Vermögensverwalter der Überwachung unterfallen. Hierbei ist Folgendes festzuhalten:
Der Investmentansatz selbst wird inhaltlich nicht bewertet, solange er rechtlich zulässig und im Einklang mit den Kundenvorgaben ist. Lediglich in extremen Fällen werden hier Defizite offenbar (z.B. ein Kunde fragt einen Investmentansatz mit Fokus auf „Nachhaltigkeit“ an, der Vermögensverwalter kann/will dies aber nicht anbieten). Oft sind die Kundenanfragen aber nicht derart spezifisch oder aber die Investmentansätze der Vermögensverwalter entsprechend flexibel.
In Bezug auf Anlagerichtlinien ist Schwerpunkt der Überwachung, ob geeignete Anlagerichtlinien existieren und ob diese eingehalten werden. Es wird im Wesentlichen überwacht, ob die mit Kunden vereinbarten Anlagestrategien mit den vereinbarten Anlagezielen und Risikoprofilen der Kunden übereinstimmen. Die spezifische Umsetzung anhand bestimmter Finanzinstrumente ist, abgesehen von Einzelaspekten, die sich aus den Überwachungsbereichen Product Governance oder Kosten-Nutzen-Überprüfung ergeben, generell nicht Gegenstand der Prüfung.
In jedem Fall sind die Qualität oder die Erfolgsaussichten eines Investmentansatzes als Ausfluss der Qualifikation eines Vermögensverwalters nicht Gegenstand der Überwachung.
Fazit
Die BaFin erwartet von regulierten Vermögensverwaltern eine fundierte Ausbildung, relevante Berufserfahrung und ein hohes Maß an persönlicher Zuverlässigkeit bei der Geschäftsleitung und auch bei anderen betrieblichen Funktionen und Mitarbeitergruppen. Wirtschaftsprüfer überprüfen und überwachen im Rahmen regelmäßiger gesetzlicher Prüfungen für die BaFin diese Qualifikationen sowie die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und berichten darüber an diese. Diese Überwachung stößt allerdings dort an Grenzen, wo methodische Fragen des Investmentansatzes und der Anlagerichtlinien tangiert werden.