Warum ein Vermögensverwalter zur KVG wurde

Herr im Haus

Elmar Peine -

Rainer Imhof war jahrzehntelang Vermögensverwalter bei der international tätigen Großbank Société Générale , bevor er sich 1996 mit der R.I.Vermögensbetreuung (RIV) selbständig gemacht hat. Er ist damit ein typischer unabhängiger Vermögensverwalter. Viele starten bekanntlich ihre Karriere bei einem großen Institut, bevor sie dann Herr im eigenen Hause sein wollen. 2008 inmitten der Diskussion um die Abgeltungssteuer musste Imhof (wie viele seiner Kollegen) dann einen Kompromiss machen in Sachen Souveränität: Bei der Frage, wie man die steuerlich beste Lösung in Zeiten der Abgeltungssteuer für die Kunden findet, kam die RIV wie viele andere Verwalter nicht umhin, einen Fonds zu gründen. „Das habe ich als meine Pflicht angesehen, um die Mandanten vor unnötigen Steuernachteilen zu schützen“, sagt er.

 

Die RIV-Vorstände Bastian Bohl, Heiko Hohmann und Rainer Imhof.

 

RIV hat heute zwei Fonds, den Mischfonds RIV Rationalinvest VVF (Wkn  A0MVZQ) und den Aktienfond RIV Aktieninvest Global (Wkn A0YFQ7). Die Mandantengelder stecken weitgehend in diesen beiden Anlagevehikeln. Im Mischfonds sind über 220 Millionen Euro und im Aktienfonds immerhin fast 30 Millionen Euro investiert. Aufgelegt wurden beide bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die  für Private Label-Fonds der Marktführer ist.

Schon im Prozess der Fondsauflegung ist das Unbehagen bei Imhof gewachsen. Ist es ein Dilemma, Herr im Hause bleiben zu wollen und gleichzeitig das (auch steuerlich) Beste für die Kunden zu tun, fragte er sich. Und: Werden die RIV-Kunden womöglich primär Kunden der Fondsgesellschaft? Er bestand deshalb darauf, nicht nur Fondsberater zu sein, wie die allermeisten seiner Wettbewerber, sondern Fondsmanager. Das hat die KVG (vermutlich zähneknirschend) akzeptiert. Wirkliche Unabhängigkeit, so Imhof, habe die RIV damit aber nicht zurück gewonnen. Er nennt als Beispiel das Risikomanagement. Das wollte sich die Fondsgesellschaft nicht aus den Händen nehmen lassen. „Wie aber soll man Asset-Management und Risiko-Management trennen, wo jeder Aktienkauf die Risikostruktur verändert?“ Bestenfalls könne die KVG, wenn sie das Fondsmanagement ausgelagert hat, eine Risikokontrolle ausüben, in dem Sinne, dass sie die Transaktionen des Verwalters auf deren Vereinbarkeit mit dem Gesetz und den Vertragsbestimmungen überprüft.  

Und was, so fragte sich Imhof in Erinnerung an die Lehman-Pleite, passiert eigentlich, wenn unsere KVG in den Wirren einer Bankenkrise verkauft wird und durch den neuen Eigentümer veranlasst wird, uns, den Fondsinitiatoren, den Managementvertrag zu kündigen? Die Diskussion um das neue Kapitalanlagegesetzbuch brachte die RIV-Leute 2013 schließlich auf eine fast abwegig anmutende Idee: „Wenn die KVG den Hut auf hat, dann muss man eben selber KVG werden.“

KVG werden, darüber stöhnten in den vergangenen Jahren viele. Die Gesprächspartner aus dem Bereich Geschlossener Fonds etwa, für die das Thema ganz neu war, konnten einem eindrucksvolle Bilder von der Länge der Akten vermitteln, die in einem solchen Prozess entstünden. Und sie stöhnten über die immer neuen Anforderungen der Aufsicht, über die immensen Summen, die die Scharen von juristischen und steuerlichen Berater verschlängen und über die Bindung von unternehmerischen  Ressourcen, die für das Neugeschäft so viel besser eingesetzt worden wären.

 Die RIV hat die Zulassung ohne steuerliche oder juristische Beratung vollzogen, „nur mit der Bafin“. Natürlich war es nicht einfach, die immer neuen Anforderungen zu beschaffen, und ja, es wurden über 2,5 Jahre viele unternehmerische Ressourcen gebunden, aber von einer Überforderung war die RIV, so der Eindruck, weit entfernt.

Es hat einen mittleren fünfstelligen Betrag gekostet und eine neue Mitarbeiterin (Juristin) erfordert, aber bald, am 1. September ist es so weit; dann wird die RIV die KVG ihrer eigenen Fonds sein. Viel an den Abläufen wird sich damit nicht ändern. Die Verwahrstelle wird die gleiche sein und auch die Administration wird weiter von der bisherigen KVG besorgt. Und wenn die Kunden keine Mitteilung bekämen, würden sie den Übergang wahrscheinlich gar nicht wahrnehmen. Für sie hat sich ja auch gar nichts geändert, nicht ihr Fondsmanager und Ansprechpartner, nicht der Ablauf, nicht das Reporting, nicht die Kosten.

Nur eines ist anders und das ist entscheidend für Imhof. Den Hut, den vorher die alte KVG aufhatte, trägt jetzt die RIV. Sie bestimmt, unter welchem Dach das Fondsvermögen verwahrt wird, wer die Dienstleister sind und wofür sie bezahlt werden. Sie setzt die Gebühren fest und entscheidet, wann sie geändert werden sollen. Das Verhältnis zur bisherigen KVG hat sich verkehrt: „Wir kontrollieren die, nicht die uns“, sagt er und lächelt. Er weiß: Die RIV ist wieder Herr im Haus.

 

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