Jürgen App Interview

Kein Klumpenrisiko

Elmar Peine -

Seit zehn Jahren ist der Gensinger Wirtschaftsprüfer Jürgen App mit App-Audit auf dem Markt. Er gehört mittlerweile zu den meistbeschäftigten Prüfern von kleinen und mittelgroßen Finanzdienstleistern Deutschland. Wir wollten näheres über sein Verhältnis zu Unabhängigen Vermögensverwaltern wissen.   

 

Private Banker: Warum haben Sie sich als Wirtschaftsprüfer auf Finanzdienstleister spezialisiert?

Jürgen App: Ich war seit meinem Berufsstart in diesem Bereich tätig, habe in einer großen Prüfungsgesellschaft gearbeitet und dort zunächst vor allem Auslandsbanken geprüft und mich dann mit der Selbständigkeit seit 10 Jahren auf Vermögensverwalter, Vermittler und Berater, also kleinere Einheiten, konzentriert.   

 

PB: Was unterscheidet gute von weniger guten Wirtschaftsprüfern?

Jürgen App: Es gilt, die gesetzlichen und die Anforderungen der Aufsicht vollständig abzuhandeln, die Prüfungshandlungen und durchgeführte Stichproben explizit zu benennen und konkrete Sachverhalte auch ausdrücklich zu beurteilen. Beurteilungen sollten mit Augenmaß erfolgen, müssen sich gleichzeitig aber auch im Rahmen der Anforderungen bewegen. Aktuelle Fokusthemen der Aufsicht sollten dem Prüfer bekannt sein. Diskussionen mit der Aufsicht sollen minimiert werden. Das ist das gemeinsame Ziel aller Beteiligten. Die Aufsicht kann Prüfer übrigens auch ablehnen; das macht sie zwar selten, legt aber vereinzelt den Mandanten nahe, sich einen anderen Prüfer zu suchen.

PB: Beobachten Sie eine Konzentration im Bereich Wirtschaftsprüfer für Finanzdienstleister?

Jürgen App: Wir beobachten zwei Tendenzen. Manche mittelgroße Prüfungsgesellschaft versucht immer einmal wieder, sich Kompetenz einzukaufen. Das scheitert nach unserer Beobachtung häufig, weil es sehr schnell zu Kompetenzgerangel zwischen den neuen Fachleuten und den alten Platzhirschen bei der Prüfungsgesellschaft kommt. Das endet meist damit, dass die Neuen entnervt das Handtuch werfen.  

Zum anderen geben viele aber tatsächlich den Finanzdienstleistungsbereich wegen der Komplexität der Anforderungen auf, gerade bei neuen Regulierungsschüben, wenn die kritische Masse an Prüfungsmandaten fehlt und kein explizites Commitment für die Branche besteht. Die Neuregelungen durch MiFID II ab 2018 waren z.B. solch ein Anlass, für 2021 steht Ähnliches an durch das neue Wertpapierinstitutsgesetz, das die KWG-Vorschriften für Finanzdienstleister ablöst.

 

PB: Werden Wirtschaftsprüfer eigentlich auch beratend für ihre Mandanten tätig? Oder sind Sie so etwas wie ein externer Aufsichtsrat?

Jürgen App: Ganz grundsätzlich gilt das Selbstprüfungsverbot. Es muss also eine klare Trennung zwischen denen geben, die die Organisation und Prozesse festlegen und definieren, und denen, die die Ordnungsgemäßheit dieser Ausgestaltung prüfen.

 

PB: Also keine Hilfe?

Jürgen App: Wir können im Rahmen unseres Mandats durchaus Hinweise geben, z.B. hinsichtlich anstehender Neuregelungen oder geänderter aufsichtlicher Interpretationen. Häufig stellen sich auch Fragen rund um die Kombination von verschiedenen betrieblichen Funktionen wie zum Beispiel die Interne Revision, Compliance, Geldwäsche, Informationssicherheit etc. oder Funktionstrennungsaspekte bei den Geschäftsführern. Hier können wir durchaus im Vorfeld Hinweise geben.

Natürlich interessiert die Finanzdienstleister insbesondere immer, welche Neuerungen regulatorisch anstehen und welche Umsetzungsanforderungen bestehen. Das wird sehr stark nachgefragt. Hier sind wir bei Nichtprüfungsmandaten auch in größerem Umfang beratend tätig und bei Prüfungsmandaten im Rahmen des Möglichen.

 

PB: Thema Interessenkonflikt. Dass der Prüfer vom Prüfling bezahlt wird, ist ja aus der Sicht von Interessenkonflikten nicht optimal

Jürgen App: Stimmt. Diese Konstellation ist seit fast hundert Jahren so im System angelegt und sorgt für gewisse Risiken. Wir selbst wirken dem dadurch entgegen, dass wir eine Vielzahl kleinerer und mittelgroßer Mandanten haben und damit keine große Honorarabhängigkeit von einem oder wenigen Aufträgen. Problematisch wird es bei Prüfern, die einzelne Großmandate haben, die dann auch noch als deren Aushängeschild dienen.

 

PB: Wie oft kommt es vor, dass ein Verwalter klar zu erkennen gibt, dass er für sein Geld ein glattes  Prüfungsurteil erwartet?

Jürgen App: Vielleicht wundert Sie das, aber bislang ist uns das noch gar nicht passiert. Vermögensverwalter sind nach meiner Erfahrung trotz aller damit verbundenen Lasten sehr darum bemüht, die Regulationsanforderungen ordnungsgemäß zu erfüllen, um auch den leisesten Anschein unseriösen Handelns zu vermeiden. Niemand will dort eine offene Flanke haben.

 

PB: Haben Sie eigentlich schon einmal die Aufsicht über ein Fehlverhalten informieren müssen? 

Jürgen App: Wir haben die Verpflichtung, die Aufsicht unverzüglich zu informieren, wenn z.B. Bestandsgefährdungen zu beobachten sind oder anderweitige gravierende Sachverhalte vorliegen. Das passiert schon vereinzelt. Einmal bestand bei einem Mandat eine größere Forderung, die auszufallen drohte. Die Folge wäre die Insolvenz gewesen. Wenn Kapitalanforderungen erkennbar und absehbar unterschritten werden, muss das ggf. auch direkt angezeigt werden.

 

PB: Haben Sie jemals Kundenverhältnisse von sich aus aufgelöst?

Jürgen App: Auch das ist einige Male passiert. In einem Fall hatte ein Mandant notorisch wesentliche Anforderungen nicht eingehalten und auch keine Änderungsabsichten signalisiert. Dadurch steigt irgendwann der Aufwand für so eine Prüfung unverhältnismäßig an. Es gab auch schon in Einzelfällen bei undefinierten Geschäftsmodellen hartnäckige Verlustsituationen, so dass die dauerhafte mehrjährige Beschäftigung mit daraus resultierenden Themen des Risikomanagements oder potenziellen Insolvenzrisiken ebenfalls zu unverhältnismäßig hohen Aufwänden führte. Wenn dies absehbar ist, trennen wir uns von den Mandaten. Dann hat das einfach keinen Sinn mehr. Derartiges sind aber extreme Einzelfälle und kommt bei funktionierenden Geschäftsmodellen natürlich nicht vor.

 

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