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Luxemburg erleichtert Verbriefungen

Gastautor -

Das Luxemburger Parlament sichert der heimischen Finanzindustrie mit einem überarbeiteten und erweiterten Gesetz zu Verbriefungen einen wichtigen Wettbewerbsvorteil. „Noch im ersten Halbjahr könnte das neue Gesetz in Kraft treten“, sagt Daniel Knoblach, Verwaltungsrat bei Fair Alpha. „Damit werden bestehende Hemmnisse ausgeräumt und das Luxemburger Recht zum Modernsten weltweit.“

Bei Verbriefungen geht es darum, Investmentideen in investierbare Vehikel wie Anleihen, Zertifikate oder auch Verbriefungsfonds zu gießen. „Viele der heute standardmäßig genutzten Anlagestrategien waren einmal Neuland und wurden über eine solche Verbriefung in den Markt eingeführt“, sagt Knoblach. „Entscheidend dabei ist, dass die Vermögenswerte unabhängig von den Emittenten und deren Risiken bleiben.“ Damit werden die Interessen der Anleger geschützt und gleichzeitig eine große Flexibilität bei der Verbriefung von Assets und Strategien geschaffen. Das jetzt in der parlamentarischen Beratung befindliche Gesetz beinhaltet vor allem die Möglichkeit, diese Investmentvehikel aktiv zu managen.

„Luxemburg hat bereits 2004 mit dem Verbriefungsgesetz eine starke rechtliche Grundlage für solche Transaktionen geschaffen“, sagt Knoblach. „Andere Verbriefungsstandorte wie etwa die Cayman Islands oder die Kanalinseln erfüllen für viele Investoren nicht den notwendigen hohen Anspruch an Transparenz oder Sicherheit.“ Insofern ist es kein Wunder, dass ein großer Teil hochwertiger Verbriefungen in Luxemburg erfolgt. „Dieser Vorsprung wird nun gesichert und ausgebaut“, so Knoblach.

Andere Staaten wie etwa Deutschland haben kein eigenes Verbriefungsrecht, hier gelten die Vorschriften der verschiedenen Gesetze, die sich mit dem Finanzmarkt beschäftigen. In der Schweiz, ebenfalls ein wichtiger Markt für den Vertrieb von Verbriefungen, ist die Rechtszusammensetzung ähnlich: „Auch hier müssen die unterschiedlichen Gesetze zusammengefasst werden, was den Prozess der Verbriefung genau wie in Deutschland sehr mühsam und langsam macht“, sagt Knoblach.

Eine Besonderheit bildet das Recht zu Verbriefungen in Großbritannien: „Hier gibt es keinen einheitlichen Rechtsrahmen. Es gelten für England und Wales Vorschriften, die an das EU- Recht angelehnt sind“, sagt Knoblach. Für Schottland und Nordirland aber greifen schon wieder andere Regeln – genau wie für die Kanalinseln, die einen Sonderstatus innerhalb des Vereinigten Königreichs einnehmen. „Hier hat sich angesichts einer recht übersichtlichen Gesetzgebung mit relativ wenigen Pflichten für die Emittenten und entsprechend relativ wenigen Rechten bei den Investoren eine umfangreiche Verbriefungsindustrie etabliert“, so Knoblach. „Viele Investoren aber scheuen die mangelnde Transparenz und gehen lieber nach Luxemburg: Damit überwiegt die Rechtssicherheit gegenüber dem Preisvorteil auf den Kanalinseln.“

Das gilt gleichermaßen für die noch exotischeren Verbriefungsstandorte wie etwa die Cayman Islands. „Hier sind Investments oft nur steuergetrieben“, so Knoblach. „Dies ist aber problematisch, da die steuerliche Seite nur ein Element in der Betrachtung ist – und für viele institutionelle Investoren vor allem Transparenz und Sicherheit zählen.“

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