Richtig vererben

Vermögen mit Mehrwert übertragen

Gastautor -

Im Gespräch Jörg Busboom, geschäftsführender Gesellschafter der ÖKORENTA Invest GmbH. Seine Empfehlung: Wer erfolgreich ein Vermögen aufgebaut hat, sollte frühzeitig die Initiative für dessen Übertragung an die nächste Generation ergreifen, denn eine wertschonende oder gar mehrwertschaffende Weitergabe will nicht nur gut durchdacht sein, sondern nimmt auch Zeit in Anspruch.

 

 

Herr Busboom, In Deutschland werden jährlich enorme Summen an die nächste Generation weitergegeben. Dass dies steuerlich wertschonend erfolgt, ist im Sinne der Beteiligten. Wozu raten Sie?

Jörg Busboom: Sich gut über die Möglichkeiten zu informieren und das Thema rechtzeitig anzugehen, um für die Weitergabe des eigenen Vermögens die bestmögliche Lösung zu finden. In der Tat sind es große Summen, die hierzulande durch Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen den Eigentümer wechseln. Schätzungen gehen von gigantischen 400 Mrd. € jährlich aus. Barvermögen, Wertpapiere oder auch Immobilien sind hier keineswegs die Mittel der Wahl. Hochattraktiv hingegen können gewerbliche Gesellschafteranteile für die Vermögensübertragung sein, denn mit guter Planung fällt für diese eine weitaus geringere oder gar keine Steuerlast an, da unter bestimmten Bedingungen hohe Freistellungen geltend gemacht werden können.

Wie können Interessenten in den Genuss dieser Freistellungen kommen?

JB: Das Stichwort dazu lautet Betriebsvermögen – als solches gelten gewerbliche Gesellschafteranteile.  Bei der Weitergabe von Betriebsvermögen ist der deutsche Staat daran interessiert, den Betrieb und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu erhalten und nicht unnötig mit einer finanziellen Belastung in Form der Erbschafts- und Schenkungsteuer zu gefährden. Unter engen Voraussetzungen ist es möglich, den Wert des Betriebsvermögens mit hohen Verschonungsabschlägen zu verschenken oder zu vererben.  Diese sind jedoch an diverse Bedingungen geknüpft, die für fünf bzw. sieben Jahre nach Übergang des Vermögens einzuhalten sind. In dieser Zeit kann das Betriebsvermögen weiterhin Gewinne erwirtschaften und dem Erwerber eine zusätzliche Rendite erbringen. Frei verfügbar ist das erworbene Vermögen für den Erwerber in der Bindungszeit dabei jedoch nicht.

Welche Bedingungen müssen vorliegen?

JB: Im Zusammenhang mit den Verschonungsabschlägen bei der Übertragung von Gesellschafteranteilen stellt das Erbschaftssteuergesetz vor allem auf das sogenannte begünstigte Betriebsvermögen gemäß §13b ErbStG ab. Begünstigt ist Vermögen dann, wenn es zum Zeitpunkt der Übertragung der Anteile investiert ist und nicht als schädliches Verwaltungsvermögen vorliegt. Als schädliches Verwaltungsvermögen gelten insbesondere sogenannte junge Finanzmittel, sofern diese in den vergangenen zwei Jahren in die Gesellschaft eingelegt worden sind und darüber hinaus alle Finanzmittel, soweit sie 15 % des anzusetzenden Werts der Gesellschaft übersteigen. Soweit begünstigtes Betriebsvermögen vorliegt, kann dieses unter Einhaltung diverser Voraussetzungen zu 85 % erbschafts- und schenkungssteuerfrei übertragen werden. Nach der Übertragung gibt es neben weiteren Voraussetzungen eine fünfjährige Behaltensfrist, in der der Erwerber den Mitunternehmeranteil nicht veräußern oder aufgeben darf. Das klingt komplizierter, als es tatsächlich ist, sollte jedoch immer von erfahrenen Partnern begleitet werden.

Sie als ÖKORENTA bieten sich als erfahrener Partner mit eigens dafür zugeschnittenem Fondsprodukt an. Was kann dieses Produkt und für wen ist es geeignet?

JB: Es handelt sich um unseren aktuellen Alternativen Investmentfonds ÖKORENTA ÖKOstabil 16. Er ist als Spezial-AIF konzipiert und richtet sich generell an Personen, die eine Mindestzeichnung von 200.000 € leisten und zugleich die verlässlichen Ertragschancen der Erneuerbaren Energien nutzen wollen. Darüber hinaus sprechen wir mit diesem vollregulierten Produkt speziell Personen an, die das investierte Kapital verschenken oder vererben möchten. Die gewerblichen Gesellschafteranteile – und darum handelt es sich bei einer Beteiligung an unserem Fonds, lassen sich als begünstigtes Betriebsvermögen mit einer 85%igen bzw. 100%igen Erbschaft- und Schenkungssteuerfreistellung übertragen. Damit nutzt der Fonds die gesetzlichen Möglichkeiten, die das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht einräumt. Er ist kein explizites Steuersparmodell.

Wie ist das Prozedere und was muss vom Anleger bedacht werden?

JB: Ganz wesentlich: Sowohl der Anleger als auch die Person, an die übertragen wird, müssen genügend Zeit mitbringen, nur dann arbeitet das Konzept für sie. Hintergrund ist, dass das begünstigte Betriebsvermögen erst entsteht, sobald der Fonds das eingezahlte Kapital der Anleger in Assets, d.h. in die Solar- und Windparks, investiert hat. Daher empfiehlt sich eine Übertragung der Anteile erst nach ca. zwei Jahren. Auch vom Erwerber müssen die Fondsanteile dann noch fünf bis sieben Jahre gehalten werden, damit er von den steuerlichen Begünstigungen profitiert und diese nicht rückwirkend geändert werden. Dabei handelt es sich keinesfalls um ein reines Moratorium, denn der Zweck des Betriebsvermögens ist es ja, Erträge aus der grünen, ökologischen Stromproduktion zu erwirtschaften und dadurch das eingesetzte Kapital zu vermehren. Per se ist unser Alternativer Investmentfonds eine langfristige Investition, bei der sich der Anleger über die Fondslaufzeit bindet, denn die Fungibilität des Fonds ist eingeschränkt und eine Veräußerung der Anteile grundsätzlich nicht vorgesehen.

Was macht die ÖKORENTA als Partner für dieses Thema besonders interessant?

JB: Wir verfügen über 25 Jahre Erfahrung in diesem Segment, eine herausragende Expertise und einen exzellenten Marktzugang. Insbesondere letzterer ist Garant dafür, dass uns gute Assets, sprich Solar- und Windparks vorliegen, deren Realisierung bereits weit fortgeschritten ist. So können wir das genannte begünstigte Betriebsvermögen rasch herstellen. Fonds wie der ÖKOstabil 16 müssen auf Jahre kalkuliert werden. Das setzt fundierte Kenntnisse bei der Konzeption und vor allem auch ein zuverlässiges Management über die Fondslaufzeit voraus. Hier können wir auf unseren langjährigen Track Record verweisen: Unsere Bestandsfonds performen nicht nur zuverlässig, sondern teilweise sogar deutlich über Plan. Anleger setzen mit uns nicht nur auf Expertise und performancestarke Fonds, sondern mit den Erneuerbaren Energien auch auf ein Thema mit großer Zukunft. –  Ein weiterer echter Mehrwert!

 

Key Facts ÖKORENTA Gruppe

Unternehmensgründung        1999

Zahl der Mitarbeiter              70

Verwaltetes Eigenkapital       429 Mio. €

Emittierte Fonds                     27

Anlegermandate                    13.800

Auszahlungen an Anleger      211 Mio. €

Optimiert vererben und verschenken mit dem Spezial-AIF ÖKORENTA ÖKOstabil 16. Mehr zum Fonds: ökorenta.de/aktueller-spezial-aif/

 

Vergleich Schenkung Gesellschafteranteile (KG-Anteile) vs. Barvermögen

Beispiel: Übertragung von Eltern auf die Kinder unter Berücksichtigung des Steuerfreibetrags von 400.000 € bei Vorliegen aller Voraussetzungen für den Verschonungsabschlag von 85 %.

Hinweis: Der Erwerb von Anteilen an dem geschlossenen Alternativen Spezial-AIF ÖKORENTA ÖKOstabil 16 erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Informationsdokuments einschließlich der Anlagebedingungen, des Gesellschaftsvertrags in der jeweils gültigen Fassung sowie der Risikohinweise. Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

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